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Betriebsausflug für Mitarbeiter
Gemeinsamer Betriebsausflug der Mitarbeiter der Bildungswerke Dachau, Freising, Fürstenfeldbruck, E... mehr ... 17. Juli 2024
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Gemeinsamer Betriebsausflug der Mitarbeiter der Bildungswerke Dachau, Freising, Fürstenfeldbruck, E... mehr ... 17. Juli 2024
Im Zentrum Krefelds gelegen, befindet sich die Steuerberatungsgesellschaft Scholz und Offermann, Ihr starker und kompetenter Partner für alle Steuerfragen. Sämtliche Tätigkeitsfelder des Steuerrechtes werden hier durch das junge, erfahrene Team abgedec, Die für Steuerberater zulässigen Tätigkeiten nach §§ 33 und 57 (3) StBerG. Ausgeschlossen sind die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbarten Tätigkeiten. Dies sind insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (vgl. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG). Die Gesellschaft darf alle nach Berufsrecht zulässigen Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie kann andere Steuerberaterpraxen übernehmen. Die Gründung von, sowie die Beteiligung an gleichartigen oder ähnlichen Gesellschaften ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich. Sie kann auch Bürogemeinschaften und Kooperationen eingehen sowie Zweigniederlassungen errichten, soweit dies im Rahmen der berufsrechtlichen Voraussetzungen (§§ 72 Abs. 1, 34 Abs. 2, 56 Abs. 3 StBerG) möglich ist. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
MagnetShop & Aufkleber & Deko => Aufkleber-Land bietet neben einer Auswahl von Standardaufklebern und Deko-Aufklebern ein umfangreiches Sortiment von Magnetfolien, Magnetbändern, Magnettaschen, DauerMagneten und viele weitere magnetische Produkte und Lö, Unser Shop ist geschlossen. Die Firma wird aufgelöst. mehr ... zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022
Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und
berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten
gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBG, die Beratung im
Zusammenhang mit elektronischer Datentechnik,
Analyseverfahren, Betriebsproblemen und die
Unternehmensberatung.
Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Ausübung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 StBerG, wie z. B. die Wirtschaftsberatung und gutachterliche sowie treuhänderische Tätigkeit. Ausgenommen sind jedoch die Treuhandgeschäfte ber die Anschaffung und V eräußerung von Wertpapieren für Andere und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für Andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Weiter ausgeschlossen sind Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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